Heilpädagogik
Heilpädagog:innen werden gebraucht, weil …sie aufgrund ihrer differenzierten und anspruchsvollen Qualifizierung vielseitig einsetzbar sind, vernetzt denken und feine Antennen für die Bedürfnisse und Möglichkeiten ihrer Klient:innen haben. Heilpädagog:innen beschäftigen sich mit Förderungs- und Therapiemöglichkeiten von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, die in ihrer Entwicklung beeinträchtigt oder mit einer Behinderung leben und mit den üblichen pädagogischen Maßnahmen nicht erreicht werden können. Sie diagnostizieren z.B. Entwicklungsverzögerungen oder motorische Probleme, erstellen individuelle Förder- und Therapiepläne, führen Beratungsgespräche mit Eltern und/oder anderen Angehörigen und entwickeln heilpädagogische Konzepte für Einrichtungen. Sie wenden verschiedene Therapieformen (u.a. Musik- oder Kunsttherapie) an, mit denen sie ganz gezielt die Fähigkeiten und Stärken ihrer Klient:innen fördern können.
Heilpädagog:innen arbeiten mit Fachkräften anderer Disziplinen zusammen, so z.B. mit Sonderpädagog:innen, Logopäd:innen, Psycholog:innen, Ergotherapeut:innen, etc. Dadurch erreichen sie ein größtmögliches Maß an umfassender und ganzheitlicher Förderung für ihre Klient:innen.
Aufgrund ihrer interdisziplinären Ausrichtung, ihres ganzheitlichen Ansatzes und der speziellen Arbeitsweise sind Heilpädagog:innen eine wertvolle Ergänzung von multiprofessionellen Teams, z.B. in kinder- und jugendpsychiatrischen Kliniken oder Praxen. Mit einem besonderen Blick auf der Förderung inklusiver Prozesse ergänzen sie ebenfalls die Arbeit der Fachkräfte in Regelkindergärten und Schulen.
Zugangsvoraussetzungen
für die Ausbildung zumzur Heilpädagogin
(geregelt in der Verordnung über berufsbildende Schulen (BbS-VO) vom 10.07.2015 (GVBl. LSA 16/2015, S. 322);
berichtigt durch Berichtigung vom 14.12.2015 (GVBl. LSA 31/2015, S. 652), im Unterabschnitt 4, §141)
Sie können an unserer Fachschule aufgenommen werden, wenn Sie eine abgeschlossene Ausbildung als:
- staatlich anerkannter Erzieherin oder
- staatlich anerkannter Heilerziehungspflegerin
- oder eine andere gleichwertige staatlich anerkannte berufliche Qualifikation erworben haben und mindestens ein Jahr hauptberuflich in einer sozial- oder sonderpädagogischen Einrichtung tätig waren.
Über die Gleichwertigkeit anderer Abschlüsse als Voraussetzung für die Ausbildung zumzur Heilpädagogin entscheidet das Landesverwaltungsamt
Bewerbung und Start
- Bewerbungsunterlagen einreichen
- Tabellarischer Lebenslauf
- Nachweis des Schulabschlusses
- Nachweise über berufliche Abschlüsse
- ggf. Nachweis über soziale Tätigkeit
- Bestätigung über eine mindestens einjährige hauptberufliche praktische Tätigkeit in einer sozial- oder sonderpädagogischen Einrichtung
- Vor Aufnahme der Ausbildung muss zusätzlich ein erweitertes Führungszeugnis (nicht älter als sechs Monate zum Beginn der Ausbildung) eingereicht werden
- Bewerbungsgespräch vor Ort in der Fachschule
- Eignungsprüfung – Zusage – Ausbildungsvertrag
- Ausbildungsstart: 1. Oktober
Ausbildungsinhalte
- Berufsbegleitende Ausbildung
- 2,5 Ausbildungsjahre mit Jahreszeugnissen
- 1 Tag theoretischer Unterricht pro Woche zzgl. vier Blockwochen pro Schuljahr
- Praktische Tätigkeit in einem Anstellungsverhältnis in einer sozialen oder sonderpädagogischen Einrichtung
- Im letzten Ausbildungshalbjahr: fachpraktische Prüfung, zwei schriftliche Prüfungen und mündliche Prüfung(en) > Abschlusszeugnis
Abschluss
Staatlich anerkannte:r Heilpädagog:in (Bachelor Professional im Sozialwesen)
Berufliche Perspektiven in der Heilpädagogik
Im Bereich der Heilpädagogik bieten sich zahlreiche Tätigkeitsfelder, beispielsweise in:
- Integrativen Kindertagesstätten
- Frühförderstellen
- Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
- Sonderpädagogischen Einrichtungen
- Rehabilitationseinrichtungen
- Erziehungsberatungsstellen
- Wohn- und Arbeitsstätten für Menschen mit Behinderung
- Heilpädagogischen Praxen
- Schulen
- Beratungsstellen



