Fachschule Drübeck
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Heilerziehungspflege

Heilerziehungspfleger:innen werden gebraucht, weil … sie aufgrund ihres fundierten und differenzierten Fachwissens über die individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten von Menschen mit Behinderung dazu befähigt sind, pädagogisches und pflegerisches Können miteinander zu verknüpfen. Heilerziehungspfleger:innen begleiten und unterstützen sowohl Kinder als auch erwachsene Menschen mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung bei ganz alltäglichen Dingen (gemeinsamer Einkauf, gemeinsames Kochen, etc.), unternehmen gemeinsame Ausflüge oder motivieren zum Malen, Musizieren oder zu gestalterischen und handwerklichen Tätigkeiten. Dabei fördern sie die Menschen individuell in ihren Fähigkeiten, ihrer Selbständigkeit und persönlichen Entwicklung.  

Darüber hinaus helfen Heilerziehungspfleger:innen bei der Körperpflege und beim An- und Ausziehen sowie beim Essen und der Einnahme von Medikamenten. 
Heilerziehungspfleger:innen arbeiten mit anderen Fachkräften und –diensten zusammen, regen therapeutische Maßnahmen an, erstellen Förderpläne und sind Ansprechpartner:innen für Angehörige, Betreuungspersonen und/oder Institutionen.

Zugangsvoraussetzungen

für die Ausbildung zumzur Heilerziehungspfleger/in

(geregelt in der Verordnung über berufsbildende Schulen (BbS-VO) vom 10.07.2015 (GVBl. LSA 16/2015, S. 322);
berichtigt durch Berichtigung vom 14.12.2015 (GVBl. LSA 31/2015, S. 652), im Unterabschnitt 4, §134)

Für eine Ausbildung zumzur Heilerziehungspflegerin benötigen Sie auf jeden Fall einen Realschulabschluss (oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss) und zusätzlich:

entweder

  • einen Abschluss als Sozialassistentin oder Kinderpflegerin

    oder
  • eine andere einschlägige mind. zweijährige sozialpädagogische, pädagogische,
    sozialpflegerische oder pflegerische Berufsausbildung

    oder
  • eine erfolgreich abgeschlossene, mindestens zweijährige (auch fachfremde)
    Berufsausbildung und mind. 600 Stunden praktische Tätigkeit

    oder
  • ohne Berufsausbildung: mindestens vierjährige einschlägige Berufstätigkeit

    oder
  • einen Abschluss der zweijährigen Fachoberschule Fachrichtung Gesundheit und Soziales

    oder
  • einen erfolgreichen Abschluss der Fachoberschule aller anderen Fachrichtungen oder die
    zuerkannte Fachhochschulreife und eine einjährige praktische Tätigkeit

    oder
  • die allgemeine Hochschulreife und eine einjährige praktische Tätigkeit in einer sozialen Einrichtung

Über die Gleichwertigkeit anderer Abschlüsse als Voraussetzung für die Ausbildung zumzur Heilerziehungspflegerin entscheidet das Landesverwaltungsamt.
Auf die geforderte praktische Tätigkeit werden einschlägige Berufstätigkeiten sowie praktische Tätigkeiten in öffentlichen Einrichtungen in den Arbeitsfeldern Pflege oder Erziehung angerechnet. Die häusliche Betreuung von Personen in der Familie ist von der Anrechnung ausgenommen. Der Nachweis der praktischen Tätigkeiten sollte nicht älter als fünf Jahre sein.
Darüber hinaus werden angerechnet das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und der Bundesfreiwilligendienst (BFD), sofern diese in öffentlichen Einrichtungen oder ambulanten Diensten der Behinderten-, Alten-, Kinder- und Jugendhilfe geleistet worden sind.

Bewerbung und Start

  • Bewerbungsunterlagen einreichen
    • Bewerbungsformular
    • Tabellarischer Lebenslauf
    • Nachweis des Schulabschlusses
    • Nachweise über berufliche Abschlüsse
    • ggf. Nachweis über soziale Tätigkeit
  • Bewerbungsgespräch vor Ort in der Fachschule
  • Vor Aufnahme der Ausbildung muss ein erweitertes Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate zum Beginn der Ausbildung) eingereicht werden
  • Eignungsprüfung – Zusage – Ausbildungsvertrag
  • Ausbildungsstart: 1. August (parallel zum Schuljahresbeginn des Landes Sachsen-Anhalt)

Ausbildungsinhalte

  • Berufsbegleitende Ausbildung
  • Vier Ausbildungsjahre
  • 1 Tag theoretischer Unterricht pro Woche zzgl. vier Blockwochen pro Schuljahr
  • Praktische Tätigkeit in einem Anstellungsverhältnis in einer sozialen und/oder pflegerischen Einrichtung
  • Im vierten Ausbildungsjahr: fachpraktische Prüfung, drei schriftliche Prüfungen und mündliche Prüfung(en) > Abschlusszeugnis

Abschluss

Staatlich anerkannte:r Heilerziehungspfleger:in (Bachelor Professional im Sozialwesen)

Berufliche Perspektiven in der Heilerziehungspflege

Absolvent:innen eröffnen sich vielfältige Einsatzmöglichkeiten in sozialen und pädagogischen Arbeitsfeldern, unter anderem in:

  • Integrativen Kindereinrichtungen
  • Tagesförderstätten
  • Wohnheimen und Werkstätten für Menschen mit Behinderung
  • Ambulantem und betreutem Wohnen
  • Pflegeeinrichtungen
  • Schulen
  • Familienentlastenden Diensten
  • Einrichtungen der Eingliederungshilfe
  • Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
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Fachschule für Sozialwesen
Am Kamp 5
38871 Ilsenburg OT Drübeck

Tel.: +49 39452 809690
Email: sek-druebeck@oks.de

Koordination Heilerziehungspflege:
Janet Kühn
Schulleiterin der Fachschule für Sozialwesen Drübeck
j.kuehn@oks.de
Koordination Heilpädagogik:
Friederike Rüger
stellvertr. Schulleiterin der Fachschule für Sozialwesen Drübeck
f.rueger@oks.de
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