Heilerziehungspflege

Heilerziehungspfleger*innen werden gebraucht, weil … sie aufgrund ihres fundiertes und differenziertes Fachwissens über die individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten von Menschen mit Behinderung dazu befähigt sind, pädagogisches und pflegerisches Können miteinander zu verknüpfen. Heilerziehungspfleger*innen begleiten und unterstützen sowohl Kinder als auch erwachsene Menschen mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung bei ganz alltäglichen Dingen (gemeinsamer Einkauf, gemeinsames Kochen, etc.), unternehmen gemeinsame Ausflüge oder motivieren zum Malen, Musizieren oder zu gestalterischen und handwerklichen Tätigkeiten. Dabei fördern sie die Menschen individuell in ihren Fähigkeiten, ihrer Selbständigkeit und persönlichen Entwicklung.  

Darüber hinaus helfen Heilerziehungspfleger*innen bei der Körperpflege und beim An- und Ausziehen sowie beim Essen und der Einnahme von Medikamenten. 
Heilerziehungspfleger*innen arbeiten mit anderen Fachkräften und –diensten zusammen, regen therapeutische Maßnahmen an, erstellen Förderpläne und sind Ansprechpartner*innen für Angehörige, Betreuungspersonen und/oder Institutionen.

Die häufigsten der vielfältigen Einsatzmöglichkeiten von Heilerziehungspfleger*innen sind:

  • Integrative Kindereinrichtungen
  • Tagesförderstätten
  • Wohnheime für Menschen mit Behinderung
  • Werkstätten für Menschen mit Behinderung
  • Betreutes Wohnen
  • Familienentlastender Dienst
  • Kinderheime

Ablauf der Ausbildung

  • 1. Entscheidung treffen
  • 2. Bewerbungsunterlagen einreichen
    • Bewerbungsformular
    • Tabellarischer Lebenslauf
    • Nachweis des Schulabschlusses
    • Nachweise über berufliche Abschlüsse
    • ggf. Nachweis über soziale Tätigkeit
  • 3. Das BewerbungsgesprächBewerbungsgespräch in der Fachschule führen.
  • 4. Prüfung der EignungBei Eignung wird die Zusage erteilt und der Ausbildungsvertrag geschlossen.
  • 5. Der AusbildungsstartDie Ausbildung startet zum Schuljahresbeginn des Landes Sachsen-Anhalt.

    Ablauf Variante A
    Vollzeit-Ausbildung mit einer Ausbildungszeit von 24 Monaten.

    1. Halbjahr Unterricht > Halbjahreszeugnis
    2. Halbjahr Unterricht und 5 Wochen Praktikum > Jahreszeugnis
    3. Halbjahr Unterricht > Halbjahreszeugnis
    4. Halbjahr Unterricht und 10 Wochen Praktikum mit fachpraktischer Prüfung
    5. 3 Schriftliche Prüfungen und mündliche Prüfung(en) > Abschlusszeugnis

    Ablauf Variante B
    Berufsbegleitende Ausbildung mit einer Ausbildungszeit von 48 Monaten.
    • 4 Ausbildungsjahre > 4 Jahreszeugnisse
    • 1 Tag theoretischer Unterricht pro Woche zzgl. 4 Blockwochen pro Schuljahr
    • Praktische Tätigkeit in einem Anstellungsverhältnis in einer sozialen Einrichtung
    • Im 4. Ausbildungsjahr: fachpraktische Prüfung, 3 schriftliche Prüfungen und mündliche Prüfung(en) > Abschlusszeugnis
  • 6. Der AbschlussAbschluss als Staatlich anerkannte*r Heilerziehungspfleger*in.